Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und dem Seehotel Wilerbad
(nachstehend Wilerbad genannt).
1. Reservationen
Zwischen dem Veranstalter und dem Wilerbad kommt ein Vertrag zustande, wenn
a. eine Offerte vom Wilerbad durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde
b. eine Anfrage des Veranstalters durch das Wilerbad schriftlich rückbestätigt wurde
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch das Wilerbad schriftlich bestätigt wurden.
1.1 Offerten
Die Annahmefrist für Offerten vom Wilerbad beträgt 10 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das Wilerbad nicht mehr an die Offerte gebunden. Das Wilerbad behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
1.2 Optionen
Optionen sind für beide Partner während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich das Wilerbad das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.
2. Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Wilerbad Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Das Wilerbad ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten verrechnet.
2.1 Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Wilerbad mindestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Diese Angabe bildet die Verrechnungsgrundlage. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl verbindlich berechnet. Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 5% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl, werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienenen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet.
2.2 Bei einer Reduzierung der Teilnehmer um mehr als 10% gegenüber der in der Reservationsbestätigung vereinbarten Anzahl Teilnehmer, werden vom Wilerbad folgende Kosten für jeden nicht erschienen Teilnehmer in Rechnung gestellt:
– bis 30 Tag vor dem Anlass keine Kosten
– 29 bis 10 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistungen
– 9 und weniger Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistungen
3. Rücktritt durch den Veranstalter
3.1 Absagen von Veranstaltungen müssen dem Wilerbad möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Für Absagen von Seminaren, Konferenzen und Zimmerreservationen ab 6 Zimmer gelten folgende Stornierungskosten:
– bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin vollständige Abbestellung möglich
– 89 bis 45 Tage vor dem vereinbarten Termin 25% der reservierten Leistungen
– 44 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% der reservierten Leistungen
– 29 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin 80% der reservierten Leistungen
– ab 9 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% der reservierten Leistungen
– während dem Anlass 100% der reservierten Leistungen
Für Absagen von Banketts und Caterings gelten folgende Stornierungskosten:
– bis 90 Tage vor Anlass vollständige Stornierung möglich
– bis 89 Tage vor Anlass 50% der bestätigten Leistungen
– ab 30 Tage vor Anlass 100% der bestätigten Leistungen
3.2 Stornierungen von Reservationen bis zu 5 Zimmern sind bis 48 Stunden vor Ankunft ohne Kostenfolge für den Veranstalter möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei einer vorzeitigen Abreise wird 100% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste / folgende Nacht des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes in Rechnung gestellt.
3.3 Wurden die reservierten Leistungen (Menu und Getränke) noch nicht konkret festgelegt, so gilt CHF 80.00 pro Person als Berechnungsgrundlage.
4. Rücktritt durch den Individualgast
Es gelten folgende Stornierungskosten:
– bis 28 Tage vor Anreise vollständige Abbestellung möglich
– 27 bis 14 Tage vor Anreise 20% der reservierten Leistungen
– 13 bis 7 Tage vor Anreise 50% der reservierten Leistungen
– 9 bis 0 Tage vor Anreise 80% der reservierten Leistungen
5. Rücktritt durch das Wilerbad
5.1 Hat das Wilerbad begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Hotelbetriebes gefährden kann oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss Ziffer 9.1 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist das Wilerbad berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Schadensersatzansprüche gegen das Wilerbad kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.
6. Nutzungsdauer von Räumlichkeiten und Zimmern
6.1 Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgehalten. Ausserhalb dieser Zeiten kann das Wilerbad jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.
6.2 Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Wilerbad anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, die Reservation mit einer Kreditkartennummer bestätigt oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.
6.3 Abendveranstaltungen enden mit der offiziellen Polizeistunde um 00.30 Uhr. Bei einer Verlängerung der Veranstaltung über diese festgelegte Zeit, wird dem Veranstalter eine Verlängerungsgebühr von CHF 4.00 pro Person und Stunde der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl gemäss Ziffer 2.1 dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.
7. Saalmieten
Für Bankette werden in der Regel keine Saalmieten erhoben, ausser im Wilerbädli. Im Wilerbädli gibt es einen separaten Mietvertrag mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Wilerbad.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen vom Wilerbad sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.1 Das Wilerbad behält sich die Anforderung einer Anzahlung von 50% der vereinbarten Leistungen oder einer anderen individuell vereinbarten Vorauszahlung vor. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistungen beansprucht werden. Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist das Wilerbad berechtigt gemäss Ziffer 5.1 dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung wird auf jeden Fall gemäss den Ziffern 3.1 bis 3.3 dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.
10. Haftung
10.1 Das Wilerbad haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung ist wegbedungen.
10.2 Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmer oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Wilerbad jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeugen.
10.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Wilerbad für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Wilerbad dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
10.4 Bei Drittleistungen handelt das Wilerbad im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt das Wilerbad frei von Ansprüchen.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeine Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Sarnen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
12.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.